Haben Sie sich als Deutscher schon mal Gedanken über Ihre Staatsangehörigkeit gemacht? Sicher haben Sie ja auch einen Personalausweis, und die meisten von uns haben vielleicht sogar einen Reisepass. Haben Sie schon mal nachgeschaut was da unter Staatsangehörigkeit drinsteht? Schauen Sie mal nach. Momentan geht ja das Thema der "Reichsbürger" durch alle Medien. Diese sollen ja bekanntlich bestreiten dass es einen Staat Bundesrepublik Deutschland gar nicht gibt bzw. sollen diese behaupten dass die Bundesrepublik Deutschland gar kein Staat ist. Für viele klingt das ziemlich irre. Aber befassen wir uns mal nur mit Fakten. Meinungen spielen hier keine Rolle.

 

In meinem Ausweis und in meinem Reisepass steht unter Staatsangehörigkeit "deutsch". Ich glaube da sind wir uns alle einig - einen Staat "deutsch" gibt es definitiv nicht - nirgendwo auf dieser Welt. Aber unter Staatsangehörigkeit wird weltweit - außer in Deutschland (und in Südtirol?!) der Staat, dem diese Person auf deren Namen der Ausweis/Pass ausgestellt ist, buchstabengetreu benannt. Bei den Vereinigten Staaten von Amerika, also bei den Amerikanern steht da korrekterweise "'United States of Amerika", bei den  Österreichern "Österreich" drin. So heißen die Staaten. Warum steht also in den bundesrepublikanischen Personalausweisen und Reisepassen nicht "Bundesrepublik Deutschland" oder einfach "Deutschland" drin, warum nur die Sprache die wir sprechen'?

Haben Sie sich dazu schon einmal ernsthafte Gedanken gemacht? Also wollte ich das einmal genauer wissen. Und wohin  wendet man sich mit dieser Frage? Am besten doch wohl an die den Personausweis und den Reisepass ausstellende Behörde. Das war mein Einwohnermeldeamt. Und da habe ich hingeschrieben mit der Bitte mir doch bitte mitzuteilen wie denn nun meine wahre Staatsangehörigkeit lautet nachdem mit "deutsch" für mich unter Staatsangehörigkeit in meinem Ausweis nicht der Staat angegeben ist dem ich angehöre. Ich habe dazu schön brav alle für die genaue Feststellung meiner Staatsangehörigkeit notwendigen Daten angegeben. Dazu gehörte mein Vorname und Familienname, mein Geburtstag, mein Geburtsort, die vollständigen Namen meiner Eltern samt Geburtsname der Mutter, wiederum die Geburtstage der Eltern und auch die Geburtsorte und dies genauso für die Großeltern mütterlicher wie väterlicherseits. Damit lagen diese Daten bis vor das Jahr 1913 vor. Das ist wichtig, denn da wurde das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz des Deutschen (Kaiser-) Reichs erlassen welches völkerrechtlich bis heute Gültigkeit hat. Damit steht ganz klar fest dass sowohl meine Großeltern (alle) und auch meine beiden Elternteile die sog. unmittelbare Reichs- und Staatsangehörigkeit des Deutschen Reichs hatten.Und die wird auf die Kinder automatisch übertragen.

 

Unter der damaligen Leiterin des Bundesverfassungsgerichts Frau Dr. Prof. Jutta Limbach wurde am 31.7.1973 folgender Orientierungssatz erlassen:

Es wird daran festgehalten (vgl zB BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85 ), daß das Deutsche Reich den
Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es
besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern
als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch".
 
Aber wie so vieles in unserem Lande stimmt auch in diesem Orientierungssatz wieder was nicht. Damit ein Staat überhaupt erst ein Staat sein kann bearf es nach der "Drei-Elemente-Lehre" nach Georg Jellinek, einem Staatsrechtler, eines Staatsgebietes, eines Staatsvolkes und einer Verfassung (oder nach anderer Auslegung der Staatsgewalt). Eine Staatsgewalt setzt aber natürlich wieder ein Staatsvolk und ein Staatsgebiet voraus. Und beides besitzt die Bundesrepublik Deutschland ja nicht. Siehe obigen Orientierungssatz des BVG. 
 
Als ehemaliger Rennfahrer, als Motorinstandsetzer, als Pilot und ehemaliger Fallschirmspringer und durch die Erziehung durch meinen Vater, Gott hab' ihn selig, habe ich gelernt alles ganz genau zu nehmen und unsere schöne deutsche Sprache buchstabengetreu verstehen und anwenden zu wollen. Dies nur zur Ergänzung der Behandlung dieser wichtigen Thematik.
 
Nun zur weiteren Aufklärung. Schon im Jahre 2007 stellte ich meine Anfrage an des Einwohnermeldeamt meiner Stadt um nun Auskunft über meine Staatsangehörigkeit zu erhalten. Leider habe ich bis heute keine Antwort erhalten. Ein Bürger stellt eine Anfrage und bekommt keine Antwort. Ist schon etwas seltsam. Nach meinem heutigen Wissenstand hätte eine korrekte Antwort so lauten müssen: "Sehr geehrter Herr Scheuerlein,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom ....2007. Nach Faktenlage müssen wir feststellen dass Ihre Staatsangehörigkeit "Deutsches Reich" lauten müsste, wir Ihnen jedoch als Behörde unter der Organisation der Bundesrepublik Deutschland  keine Befugnis haben Ihnen dies bescheinigen zu können. 
Mit freundlichen Grüßen
Gez. i.A.
 
Damit wäre ich zufrieden gewesen und alles hätte vorerst mal seine Ordnung.
Wer eine solche Frage stellt wird schnell als "Reichsbürger" abgestempelt und  beim Verfassungsschutz (wieso eigentlich Verfassungsschutz? haben wir denn nicht nur ein Grundgesetz - oder haben wir nun doch eine Verfassung, von der ich gar nichts weiß?)registriert.
 
Uns wird ja immer wieder und wieder erklärt: Unser Grundgesetz ist unsere Verfassung! Dann lesen Sie sich bitte einmal den Artikel 146 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (und warum heißt es nicht Grundgesetz   d e r   Bundesrepublik Deutschland?) genau durch:

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 146 

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
 
nebenbei: Die Alliierten haben auf der Potsdamer Konferenz 1945 die Rückgabe der besetzten deutschen Reichsgebiete vom Stande des 31.12.1937 (also ohne Österreich und dem Sudetenland) beschlossen. 1990 wurde von den Sowjets Mitteldeutschland zurückgegeben. Jetzt fehlen also noch die Ostgebiete, die unter vorübergehender polnischer und vorübergehend sowjetischer (heute russischer) Verwaltung stehen. Dann erst ist die Einheit Deutschlands wieder hergestellt. Und wenn die Alliierten Vorbehalte aus dem sog. 2+4-Vertrag vom Juli 1990 (bezüglich Anerkennung aller vergangenen und kommenden Gerichtsurteile der Alliierten durch die Deutschen und Vorbehalte bezüglich der Geschichtsschreibung durch die Alliierten)  gestrichen sind und die US-Truppen keine Sonderrechte auf Ihren Kasernenarealen mehr haben und Deutschem Recht unterstellt werden, erst dann kann von der Freiheit und Einheit Deutschlands gesprochen werden. Und dann gilt auch das Grundgesetzt für die Bundesrepublik Deutschland gemäß dem Wortlaut des Art. 146 GG.  Ja, und welch frohe Kunde, dann könnten sich die Deutschen als Volk auch wieder eine Verfassung geben, auf dem Staatsgebiet des Deutschen Reichs mit einem Staatsvolk der Staatsangehörigen des Deutschen Reichs mit unmittelbarer Reichs- und Staatsangehörigkeit den nach wie vor existierenden, weil nie untergegangenen Staat Deutsches Reich wieder handlungsfähig machen (dem Deutschen Reich eine Regierung wählen,Staatsbehörden einrichten und den Dienstleistern wieder
Beamtenstatus mit Staatshaftung verleihen). Und dabei den Volksverrätern, die bisher gegen die Interessen des Deutschen Volkes und zum Schaden des Deutschen Volkes gearbeitet hatten den Schadensersatzprozess führen.
 
Sollte ich in den obigen Ausführungen in irgendeiner Faktendarlegung falsch liegen so lasse ich mich gerne eines besseren belehren - aber bitte auch nur nach Faktenlage. Meinungen zählen hier nicht. Insgesamt habe ich den Endruck dass sich  viel zu viele in unserem Lande nicht mit Fakten sondern njur mit Fake-News, verbreitet durch die Medien, beschäftigen und dadurch etwas irrige Meinungen haben.
 
Beststellung meinerseits: ich bin kein Reichsbürger sondern ein Staatsangehöriger des Deutschen Reichs (in Selbstverwaltung da es kein Behörde gibt die mir  eine staatliche Ordnung gewähren kann). Migranten können auch Reichsbürger sein, aber keine Staatsangehörigen des Deutschen Reichs da ihnen in der Regel die unmittelbare Reichs- und Staatsangehörigkeit Kraft Geburt (Eltern und Großeltern sind ebenfalls Staatsangehörige des Deutschen Reichs)fehlt.

 

 

 
G